Bitte beachten Sie neben den Kurzhinweisen hier die detaillierten Informationen auf der FAQ-Seite der Fakultät SLK (s. auch Verlinkung unten im Strukturbaum).
Im Groben strukturiert sich der EB wie folgt:
- Innerhalb des MA-Studiums ist neben dem Kernfach (70 CP) mit Masterarbeit (20 CP) noch der sog. Ergänzungsbereich (30 CP) zu belegen.
- Der Ergänzungsbereich gliedert sich in 2 Teilbereiche: Fremdsprachen und Fachausbildung.
- Im Bereich Fremdsprachen dürfen maximal 15 CP (also max. 3 Module) erworben werden, im Bereich Fachausbildung müssen hingegen mindestens 15 CP erworben werden. Wenn Sie diese Formulierung weit auslegen, heißt das, dass Sie den gesamten EB auch nur mit Fachausbildung füllen können.
- Module können mehrfach belegt werden, wenn sich die Inhalte/ Sprachen unterscheiden.
- Studierende der Germanistik können die Module des Bereichs Fachausbildung nicht im eigenen Teilfach belegen (ABER: Übergangsregelung für Studierende aus dem ‚alten‘ Fach-BA, die in den ‚neuen‘ Fach-MA starten, s. unten).
Im Feinen strukturiert sich der EB wie folgt:
- Der Bereich ‚Fremdsprachen‘ besteht aus insgesamt 6 Modulen auf verschiedenen Niveaustufen nach GERS (A1 bis C1.2).
- Jedes Modul besteht aus Sprachlernseminaren im Umfang von 4 SWS und es können je 5 CP erworben werden.
- Es können Lehrveranstaltungen aus der Fakultät SLK (Sprachlernseminare der fremdsprachigen Philologien) und von TUDIAS besucht werden.
- Bitte beachten Sie, dass Sie als Prüfungleistung eine Klausur und einen Kurzbeitrag absolvieren müssen. Bei den LV von TUDIAS werden standardmäßig nur Klausuren angeboten, für die Möglichkeit des Kurzbeitrags müssen Sie unbedingt aktiv auf den Lehrenden zugehen.
- Der Bereich ‚Fachausbildung‘ umfasst 2 Module: ein ‚Freies Modul‘ und ein ‚Erweitertes freies Modul‘.
- Im ‚Freien Modul‘ sind Veranstaltungen im Umfang von mind. 4 SWS zu besuchen und es können 10 CP erworben werden. Bei den Prüfungsleistungen stehen Ihnen 3 Varianten offen:
- (mündl.) Kurzbeitrag + kombinierte Arbeit
- (schriftl.) Kurzüberprüfung + kombinierte Arbeit
- zwei lektürebezogene Aufgaben
- Das ‚Erweiterte freie Modul‘ besteht aus Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 6 SWS, es können 15 CP erworben werden. Bei den Prüfungsleistungen stehen Ihnen 3 Varianten offen:
- (mündl.) Kurzbeitrag + lektürebezogene Aufgabe + kombinierte Arbeit
- (schriftl.) Kurzüberprüfung + lektürbezogene Aufgabe + kombinierte Arbeit
- drei lektürebezogene Aufgaben
- Die Lehrveranstaltungen entnehmen Sie dem Handbuch Ergänzungsbereich (s. Homepage der Fakultät).
- Die beiden Module bauen nicht aufeinander auf, d. h. Sie können unabhängig voneinander belegt werden.
- Werden Inhalte im Bereich Fremdsprachen oder Fachausbildung im Ausland erworben, können sie frei gewählt werden.
'Verfahrenshinweise'
- Die Prüfungsleistungen im EB können nicht Online angemeldet werden. Die PL müssen stattdessen über ein Formular (s. untergeordneten Ordner im Strukturbaum sowie Homepage Prüfungsamt) beim Prüfer angemeldet werden.
- Der Prüfer trägt nach Korrektur der PL dei Note in dasselbe Formular ein, sendet es ans Prüfungsamt, wo Ihre Note Online eingestellt wird, sodass Sie den Überblick behalten, welche Module und PL Sie schon absolviert haben.
Übergangsregelung vom 'alten' Fach-BA zum 'neuen' Fach-MA:
In dem neuen Fach-BA und neuen Fach-MA zum WS 13/14 wird es nur noch ein Teilfach Germanistik geben, das Sprach- und Literaturwissenschaft umfasst. Da der bisherige Fach-BA zwei Teilfächer hatte („Germanistik: Literatur- und Kulturwissenschaft“ und „Germanistik: Sprach- und Kulturwissenschaft“), wird es für die Studierenden, die ihr Studium im „alten“ Fach-BA abschließen und ab Wintersemester 2013/2014 den neuen Fach-MA beginnen, eine Sonderregelung im Ergänzungsbereich geben: Diese Studierenden können im Teilfach Germanistik innerhalb des Ergänzungsbereichs auch germanistische Fachveranstaltungen im bisher nicht belegten Schwerpunkt besuchen und Prüfungsleistungen im Umfang von max. 10 Leistungspunkten abrechnen.